IMMOBILIENKAUF AUF
TENERIFFA
IMMOBILIENKAUF AUF
TENERIFFA
Wichtige Punkte
Im Vorfeld ist es empfehlenswert, einen Preisrahmen festzulegen und sich darüber Gedanken zu machen, wie man den Kauf finanzieren möchte. Abgesehen von einem Kauf mit Eigenkapital, besteht oft auch die Möglichkeit eine Hypothek bei einer spanischen Bank aufzunehmen über einen Betrag von bis zu 60 % des Kaufpreises bzw. Schätzwerts der Immobilie.
Sobald Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wird in der Regel ein Vorvertrag (Arras penitenciales) unterzeichnet. Dieser enthält die Kaufbedingungen, u. a. Kaufpreis, die Anzahlung durch den Käufer (normalerweise 10%) und den Zeitrahmen (i. d. R. 60 – 90 Tage) für die Unterzeichnung beim Notar. Hier wird davon ausgegangen, dass der Käufer jederzeit vom Vorvertrag zurücktreten kann, aber dann seine Anzahlung verliert. Ebenso kann der Verkäufer zurücktreten, muss dann aber in der Regel die doppelte Anzahlung zurückzahlen.
Zu diesem Zeitpunkt empfehlen wir die Hinzunahme eines Anwalts oder einer “Gestoria”, damit diese/r eine Überprüfung der Immobilie und der Verträge vornimmt, und einen Kostenvoranschlag für die Kaufnebenkosten erstellt. Auch die spanische NIE Nummer wird nun beim Polizeiamt beantragt, sollten Sie diese noch nicht haben, da Sie diese zum Notartermin benötigen.
In der Regel kann ca. 60-90 Tage nach Unterzeichnung des Vorvertrages die Unterschrift der Eigentumsurkunde beim Notar erfolgen. Zu diesem Termin begleiten Sie normalerweise Ihr Anwalt bzw “Gestor” und Ihr zuständiger Immobilienberater. Nach Unterschrift der Eigentumsurkunde beim Notar müssen die verschiedenen Zahlungen, wie Steuern, Notarrechnung und Kosten des Landregisters erfolgen. Dies erledigt Ihr Anwalt oder Gestoria für Sie.
6,5% Übertragungssteuer – Model 600 Notarkosten
Notarkosten
Kosten des Landregisters
Kosten für die Änderung der Versorgungsverträge, wie Wasser und Strom auf den Namen des neuen Eigentümers
Kosten des Anwalts oder der “Gestoria“
Total: ca. 8-9% vom Kaufpreis
7% I.G.I.C.
Notarkosten
Kosten des Landregisters
Gebühren für die Vergabe von Wasser- und Stromverträgen (Erstvertrag)
Kosten des Anwalts oder der “Gestoria”